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Codes of Conduct

Der Boom von »Globaler Sozialverantwortung von Unternehmen«
und Verhaltenskodizes

Seitdem Unternehmen wie Nike und Reebok Anfang der 90er Jahre auf öffentliche Kampagnen gegen soziale Missstände in weltweiten Zulieferfabriken mit der Verabschiedung von Verhaltenskodizes reagiert haben, weitet sich die internationale Debatte über eine globale Sozialverantwortung (Corporate Social Responsibility = CSR) immer weiter aus. Nicht nur Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und multinationale Unternehmen, sondern auch Universitäten, Regierungen, Parlamente und internationale Organisationen wie die UNO, die ILO oder die OECD führen seither CSR-Programme und Veranstaltungen durch. CSR-Instrumente und -Organisationen entstehen. CSR ist auch in den Medien und der Publizistik allgegenwärtig.

Während diese Debatte aus der weltweit zunehmenden Kritik an den sozialen Auswirkungen der Globalisierung entstand, zeigt ihre Entwicklung jedoch immer deutlicher in eine andere Richtung. Unternehmen und Regierungen nutzen sie unverhohlen zu einer Privatisierung der Regelung von Arbeitsbeziehungen. Als Reaktion darauf haben die KritikerInnen der ersten Stunde begonnen, ihre Ziele und Strategien den neuen Herausforderungen anzupassen.

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Neue soziale Bündnisse gegen Arbeitsrechtsverletzungen

Gegen die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen in globalen Zulieferketten von multinationalen Unternehmen sind in den letzten Jahren in vielen Ländern neue soziale Bündnisse entstanden, zu denen Gewerkschaften und zahlreiche Basisgruppen gehören. Ihr Ziel einer menschenwürdigen Produktion und eines nachhaltigen Konsums streben sie z.B. über den Weg von Sozialsiegeln, gewerkschaftlichen Rahmenvereinbarungen, Weltbetriebsräten, globalen Gewerkschaftsnetzwerken, Verhaltenskodizes und über den fairen Handel an.

Im Zentrum der internationalen Debatte über CSR stehen Verhaltenskodizes. Dabei handelt es sich um freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen, mit denen diese sich für soziale Mindeststandards in globalen Produktions- und Lieferketten einsetzen wollen. Seit Beginn der 90er Jahre setzen global vernetzte Kampagnen wie die Clean Clothes Campaign (CCC) dieses Instrument in ihrer Öffentlichkeitsarbeit ein und forderten multinationale Unternehmen im Bekleidungssektor auf, für die Einhaltung von Arbeitsnormen bei der Herstellung ihrer Produkte in globalen Lieferketten einzutreten und sich von unabhängigen Einrichtungen kontrollieren zu lassen. Dabei wurden Verhaltenskodizes eine sinnvolle Ergänzung zu der bindenden staatlichen Regelung von Arbeits- und Sozialrechten angesehen. In den letzten Jahren haben diese Kampagnen einige positive Wirkungen erzielt, wie z.B. Verbesserungen der Arbeitssituation in exponierten Konfliktfällen oder die Gründung unabhängiger Einrichtungen, die die Einhaltung von Kodexbestimmungen überprüfen. Insgesamt ist die die Bilanz jedoch ernüchternd.

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Analyse der Ethical Trading Initiative über die Wirkung von Verhaltenskodizes

Eine erste detaillierte Wirkungsanalyse über Verhaltenskodizes hat die britische unabhängige Verifizierungseinrichtung »Ethical Trading Initiative« (ETI) im Oktober 2006 vorgelegt (Barrientos/Smith 2006). Hierfür waren 25 Lieferfabriken von ETI-Mitgliedsunternehmen im Bekleidungs-, Schuh- und Nahrungsmittelsektor in Südafrika, Indien, Vietnam, Costa Rica, China und Großbritannien untersucht worden. Interviews wurden mit dem Management sowie mit Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Gruppen aus Zulieferbetrieben in diesen Ländern geführt.

Während die Studie einige kodexbezogene Fortschritte in Fabriken - beispielsweise bzgl. der Arbeits- und Gesundheitsstandards, des Verbots von Kinderarbeit und betrieblicher Zuschläge - feststellt, meldet sie keine Erfolge bei der Durchsetzung von Gewerkschaftsrechten und der Nicht-Diskriminierung am Arbeitsplatz. Verhaltenskodizes, so der Bericht, fänden keine Anwendung für Kontrakt- und SaisonarbeiterInnen sowie MigrantInnen, und würden nur in direkten, nicht jedoch in indirekten Zulieferbetrieben umgesetzt. Unterlagenfälschungen in den Fabriken seien weit verbreitet und würden von AuditorInnen oft nicht aufgedeckt. Es gebe außerdem eine zu große Flut unterschiedlicher Verhaltenskodizes, die bei gemeinsamen Lieferanten zu Reibungs- und Zeitverlusten führten. In dem Bericht wird empfohlen, mehr lokale MitarbeiterInnen in den Lieferländern in die Überprüfungsarbeiten einzubeziehen sowie Schulungen für Lieferanten und Beschäftigte durchzuführen. Als Hauptergebnis hält die Studie fest, dass Verhaltenskodizes als bewusstseinstärkendes Instrument erfolgreich waren, eine Veränderung der Arbeitssituation jedoch über eine wirksamere Regierungskontrolle erreicht werden muss.

Anders als die Unternehmen, die in der ETI und ähnlichen Einrichtungen Mitglieder sind, ist das Gros der weltweiten Unternehmen mit CSR-Konzepten gegen eine Beteiligung von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen an unabhängigen Kontrollsystemen.

Kodex-Aktivitäten können eine positive Wirkung für Beschäftigte entfalten, wenn sie neben einer unabhängigen Kontrolle auch international anerkannte Kriterien der inhaltlichen Substanz, der Partizipation, der Transparenz und finanziellen Verantwortungsübernahme durch multinationale Unternehmen erfüllen.

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Verschärfter Wettbewerb und Verhaltenskodizes

Die Öffnung nationaler Märkte hat jedoch die globale Wettbewerbssituation vieler Industrien – im Bekleidungssektor insbesondere nach dem Ende des WTO-Welttextilabkommens – verschärft und zu Unterbietungswettkämpfen zu Lasten der Beschäftigten geführt. Diese Konkurrenz unterminiert zunehmend positive Wirkungen, die von der Umsetzung von Verhaltenskodexbestimmungen ausgehen können. Der Druck von multinationalen Unternehmen auf Lieferanten bzgl. Preisen,  Lieferfristen und Flexibilität nimmt in der globalen Konkurrenz immer weiter zu. Diese Situation führt zu Einkaufspraktiken, die die Lage von Beschäftigten verschärft, wie zahlreiche Forschungsergebnisse der letzten Jahre zeigen. Eine CSR-Politik, die nicht mit Einkaufspraktiken verknüpft wird, die eine Einhaltung von grundlegenden Sozialstandards erlauben, ist nichts anderes als eine Werbemaßnahme für multinationale Unternehmen.

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Privatisierung von Arbeitsrechten contra bindende Regulierung

In den 90er Jahren hatten GlobalisierungskritikerInnen freiwillige Instrumente zur Verbesserung von Arbeits- und Sozialstandards wie z.B. Verhaltenskodizes gefordert, durch die bindende gesetzliche Regelungen gestärkt werden sollten.
Im Rahmen der neoliberalen Privatisierungs- und Deregulierungspolitik werden diese Instrumente jedoch zunehmend an die Stelle bindender ordnungsrechtlicher Bestimmungen gesetzt. BefürworterInnen des Konzepts einer unverbindlichen »Corporate Social Responsibility« - wie die EU-Kommission und die OECD - wenden sich gegen eine stärkere Regulierung des Verhaltens von Unternehmen. Forderte die EU Kommission in den vergangenen Jahren noch eine Ergänzungsfunktion freiwilliger Selbstverpflichtungen von Unternehmen, setzt sie mittlerweile auf die ausschließlich freiwillige Regelung der globalen Sozialverantwortung von Unternehmen (EU Commission 2006).

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Globale soziale Rechenschaftspflicht von Unternehmen

Als Antwort auf diese Entwicklung treten immer mehr Gewerkschaften und Basisgruppen für eine bindende Verpflichtung von Unternehmen zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards bei globalen Zulieferern ein. Sie fordern eine »Globale soziale Rechenschaftspflicht von Unternehmen«, die in den Gesetzeswerken einzelner Staaten und internationalen Regierungsorganisationen verankert werden soll.

Dieser Aufgabe widmen sich Bündnisse wie a) die »European Coalition for Corporate Justice« (ECCJ), b) Corporate Accountability in Deutschland (CorA), in dem die Kampagne für Saubere Kleidung Mitglied ist, und c) Corporate Responsibility Reporting in Großbritannien (CORE). Zum Katalog ihrer Arbeitsfelder gehören z.B. eine bindende Unternehmensberichterstattung über die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards in Produktions- und Lieferketten und eine ethische öffentliche Beschaffung. CORE hat dazu beigetragen, dass 2006 in Großbritannien ein Unternehmensgesetz verabschiedet wurde, nach dem börsennotierte Unternehmen in Zukunft einer solchen Berichtspflicht unterliegen.

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