OECD
Im Juni 2000 revidierte die OECD ihre ursprünglich 1976 veröffentlichten Richtlinien für multinationale Unternehmen. Sie sind für die betroffenen Unternehmen nicht rechtlich bindend, sondern legen lediglich fest, welche Erwartungen die Regierungen der beigetretenen Länder innerhalb und außerhalb der OECD im Hinblick auf die Einhaltung bestimmter Normen und Grundsätze hegen. Zwar enthalten die neuen Richtlinien mehrere neue Themen, wie z.B. nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, Umweltmanagement, Kinder- und Zwangsarbeit, Bestechung und Korruption, aber in anderer Hinsicht bestehen immer noch beträchtliche Schwächen, wie z.B. im Verbraucherschutz, der Förderung der Atomkraft, der Gentechnik usw. Im Hinblick auf den Geltungsbereich der revidierten OECD-Leitsätze wurden jedoch Fortschritte erzielt: er schließt jetzt auch die Lieferketten multinationaler Unternehmen mit ein. Zum ersten Mal haben Nichtregierungsorganisationen (NRO) jetzt das Recht, bei den »National Contact Points« (NCPs) in den Mitgliedsländern der OECD wie auch in anderen Ländern Beschwerde gegen die Aktivitäten einzelner Unternehmen einzulegen.
Obwohl die Einhaltung der OECD-Leitsätze freiwillig ist, sind die OECD-Regierungen verpflichtet, etwaigen Beschwerden im Rahmen des NCP-Mechanismus nachzugehen. Die NCP sind Regierungsstellen, die multinationale Unternehmen zur Einhaltung der Richtlinien anhalten sollen. Von ihrer Struktur her können die NCP in den einzelnen Ländern sowohl aus einer als auch aus mehreren Abteilungen bestehen.
Fünfjahresbilanz von OECD Watch
Bis zum Jahr 2005 wurden von den NRO bzw. den Gewerkschaften in den OECD-Ländern 45 bzw. 57 Beschwerden bei den NCP eingereicht.
Die »OECD Watch«, ein internationaler Verbund von 47 NRO, der die Aktivitäten der Zivilgesellschaft im Zusammenhang mit den Richtlinien unterstützt, legte dem OECD-Investitionsausschuss bei seiner Sitzung im September 2005 in Paris eine Auswertung der Beschwerdefälle vor. Danach erwiesen sich die Richtlinien im Allgemeinen als unzureichend und mangelhaft, obwohl in einigen Fällen bestimmte Probleme gelöst und Streitigkeiten zwischen Gemeinden und Investoren entschärft werden konnten. Angesichts dieser Mängel ist »OECD Watch« der Ansicht, dass die Regierungen rechtlich bindende, internationale Sozial- und Umweltstandards sowie einen gesetzlichen Rahmen für die Rechenschaftspflicht der Unternehmen einführen sollten.
Zu den Mängeln, die im Bericht der »OECD Watch« besonders hervorgehoben wurden, zählen fehlende Untersuchungskapazitäten der NCP, die mangelnde Bereitschaft zur näheren Untersuchung angeblicher Verstöße gegen die Richtlinien, der versuchte Ausschluss von Fällen, die mit der Verantwortung für eine Lieferkette in Zusammenhang stehen, und Verzögerungen bei der Bearbeitung. Um den Erfolg von Beschwerden als Mittel zur Problemlösung zu sichern, empfiehlt »OECD Watch« u.a.:
- die Einführung von Mechanismen zur Umsetzung der Rechenschaftspflicht, wie zum Beispiel Sanktionen; die Ausweitung des »Peer-Review-Mechanismus«; und eine parlamentarische Überprüfung der Leistung der NCP.
- Maßnahmen zur verstärkten Anwendung der Richtlinien besonders im Hinblick auf den Handel und die Verantwortung der Firmen für ihre Zulieferketten.
- Letztlich sollte die Untersuchung von Beschwerden in die Hände von Richtern oder Ombudsmännern gelegt werden, die von der jeweiligen Regierung unabhängig und mit Befugnissen und Ressourcen ausgestattet sein sollten, die es ihnen ermöglichen, Fälle zu untersuchen, Beweise gegeneinander abzuwägen, Entscheidungen zu treffen und, falls nötig, Sanktionen festzusetzen (OECD Watch, 2005)