Öffentliche Beschaffung
Beschaffung von sauberer Arbeitskleidung in NRW
Die Aktivitäten der Kampagne für Saubere Kleidung zur Implementierung von Sozialstandards bei der öffentlichen Beschaffung werden gefördert durch:
Evangelischen Entwicklungsdienst (EED)
Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e. V.
InWEnt gGmbH aus Mitteln des BMZ
Europäische Union

Für den Inhalt ist allein die Kampagne für Saubere Kleidung verantwortlich; der Inhalt kann in keiner Weise als Standpunkt der Europäischen Union angesehen werden.
Öffentliche Beschaffung kann einen beträchtlichen Beitrag zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung leisten. Dies gilt auch für die Bereiche Textilien und hier besonders den Bereich der Arbeitsbekleidung. Kaum einer kommunalen EinkäuferIn ist bekannt, woher die Ware stammt, die die Kommune für die Polizei, die Feuerwehr, Krankenhäuser und Kindergärten, Müllabfuhr und andere öffentlichen Unternehmen einkauft. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Produkte wird in so genannten Billiglohnländern in Südostasien, Mittelamerika und Osteuropa hergestellt. Der Groß- und Einzelhandel in Deutschland vergibt die Aufträge an Produzenten in diesen Ländern. Die deutschen mittelständischen Unternehmen (Produzenten, Händler, Import-/Exportfirmen, etc.) kümmern sich in der Regel nicht (oder nur unzureichend) um die sozialen und ökologischen Bedingungen, unter denen ihre Ware hergestellt wird. Recherchen der CCC zeigen auf, dass zum Beispiel bei der Herstellung der Bekleidung in diesen Ländern massiv Menschen- und Arbeitsrechte verletzt werden (Verbot von Vereinigungen wie Gewerkschaften, gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen, Arbeitsstunden von bis zu 100 Stunden/Woche ohne einen freien Tag, Zahlung eines Lohns, der nicht zum Überleben ausreicht, und vieles mehr).
Die öffentliche Hand hat eine soziale Verpflichtung und sollte in ihrem eigenen Einkaufsverhalten mit gutem Beispiel vorangehen. Mittlerweile haben über 70 Kommunen in Deutschland beschlossen, keine Produkte mehr aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu kaufen. Die beiden Städte Neuss und Düsseldorf haben sich verpflichtet, zukünftig nur Produkte zu kaufen, bei deren Herstellung die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten werden. Die CCC hat eine entscheidende Rolle bei der Weiterentwicklung der Vergabepraxis, denn sie kann die Öffentlichkeit sensibilisieren und sie bei der Einflussnahme auf EntscheidungsträgerInnen unterstützen.
Die öffentlichen Märkte der EU umfassen ein Volumen von 16% des BIP (Bruttoinlandsprodukt) der EU. Die Aufträge der öffentlichen Hand stellen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar: Der deutsche Städte- und Gemeindebund schätzt das Marktvolumen aller öffentlichen Aufträge in Deutschland auf rund 360 Milliarden Euro, wobei die Kommunen mit ca. 60 Prozent aller Aufträge die größten öffentlichen AuftraggeberInnen sind.
Das niederländische Forschungsinstitut SOMO belegt in seiner Studie »Work in progress: Labour policies of workwear companies supplying public authorities in Europe« ferner, dass in den letzten Jahren eine enorme Konzentration auf dem Arbeitsbekleidungssektor stattgefunden hat. Ebenso wie die Bekleidungsindustrie in Deutschland in den 70er Jahren, verlagerten auch die Arbeitsbekleidungsunternehmen ihre Produktion nach und nach in die sogenannten Billiglohnländer. Gab es noch vor einigen Jahren eine Vielzahl von regionalen Anbietern, nimmt die Zahl der international arbeitenden Arbeitsbekleidungsunternehmen zu. Kleinere regionale Anbieter werden verdrängt. In der Vergangenheit hatten die Unternehmen oft eigene Produktionsstätten in Osteuropa, Nordafrika und Fernost. Zunehmend gehen die Unternehmen dazu über, Aufträge an unabhängige Zulieferbetriebe zu vergeben.
Allein die Stadt Hamburg vergibt jährlich Aufträge für Bekleidung und Textilien im Volumen von über vier Millionen Euro. Bei einer Befragung wurde ermittelt, dass die Waren auch aus zahlreichen Billiglohnländern wie Polen, Slowenien, Litauen, Moldawien, Weißrussland sowie China, Indien, Pakistan, Bangladesh kommen. In Düsseldorf, wo sich die Feuerwehr als erster öffentlicher Auftraggeber in Deutschland bereit erklärt hat, soziale Kriterien beim Einkauf zu berücksichtigen, gab die Feuerwehr im Jahr 2003 rund 420.000 Euro für faire Dienstkleidung aus – ein ähnliches Volumen wie in den vergangenen Jahren, als noch nicht auf die Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern geachtet wurde.
Im Rahmen einer NRW-weiten Befragung von Kommunen und Gemeinden im Frühjahr 2004 fand die CCC heraus, dass ca. 20 Kommunen und Gemeinden in NRW sich dem Thema sozialverträgliche Beschaffung von Kommunen widmen möchten. Bei einem im Dezember 2004 stattgefundenen Fachgespräch zum Thema »Kommunaler Einkauf von Textilien unter Berücksichtigung von Sozialstandards« formulierten die kommunalen VertreterInnen die Aufforderung an die Landesregierung, hier mit gutem Beispiel voran zu gehen und auch bei der Vergabe von Landesaufträgen die Einhaltung von Sozialstandards zu fordern. Die Idee des Fachgesprächs wurde bereits in Bayern aufgegriffen. Dort fand ein ähnliches Treffen im Herbst 2006 statt. Am 8. Mai 2007 wurde ein interfraktioneller Antrag im Bayerischen Landtag gestellt, in dem der Landtag die Staatsregierung auffordert, »im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen des eigenen Geschäftsbereiches künftig nur Produkte zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden…«. Unter Punkt 5 heißt es in dem Antrag weiter: »gegenüber der Bundesregierung setzt sich die Staatsregierung dafür ein, dass im Zuge der Neugestaltung des deutschen Vergaberechts öffentlichen Auftraggebern unstrittig die Möglichkeit gegeben wird, bei Ausschreibungen ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen.« Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie Belgien oder Frankreich beschäftigen sich Kommunen und Gemeinden in Deutschland erst seit kurzer Zeit mit dem Thema. Wobei das Land Nordrhein-Westfalen bisher diesbezüglich auf Landesebene die größten Anstrengungen unternommen hat, wenn es um die Frage der praktischen Umsetzung geht. In den Kommunen und Gemeinden haben wir die Situation, dass die Berücksichtigung sozialer Vergabekriterien bei den Transfair gelabelten Produkten wie Kaffee, Orangensaft, etc. relativ einfach zu bewerkstelligen ist. Bei ungelabelten Produkten, wie zum Beispiel bei der Arbeitsbekleidung, ist dies bedeutend schwieriger.
Im Oktober 2006 hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW und die Kampagne für ‚Saubere’ Kleidung das »Fachforum NRW für die Integration von Sozialstandards in öffentliche Ausschreibungen bei Arbeitsbekleidung« ins Leben gerufen. Gefördert wurde dies von der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen. Dieses Gremium versteht sich als eine Arbeitsgruppe, die gemeinsam mit BeschafferInnen aus Kommunen und Gemeinden, Arbeitsbekleidungsunternehmen, dem Land NRW, Gewerkschaften und NGOs praktische Hilfestellungen bei der Umsetzung von entsprechenden Rats- und Gemeindebeschlüssen entwickelt. Dazu erarbeiten sie konkrete Umsetzungshilfen exemplarisch für den Bereich der Arbeitsbekleidung, einem Produkt ohne Label.
Die Erfahrungen des »Fachforums NRW für die Integration von Sozialstandards in öffentliche Ausschreibungen bei Arbeitsbekleidung« werden schon jetzt von anderen Bundesländern genutzt. Wir müssen uns jedoch immer wieder vor Augen halten, dass wir uns am Beginn eines sozialen Prozesses befinden, an dessen Ende die »Ethische Beschaffung« stehen soll. Für diesen Prozess müssen viele MitspielerInnen gewonnen werden: die EntscheidungsträgerInnen aus Politik und Verwaltung, die Produzenten, die Beschäftigten in den Behörden und Bekleidungsunternehmen und nicht zuletzt die Allgemeinheit, also die Frau und der Mann auf der Straße.
Dortmund kauft faire Dienstkleidung für die Betriebskantine
[30.11.2009]
Als erste Stadt in Deutschland kauft Dortmund Dienstkleidung für ihre Betriebskantine bei einem Unternehmen ein, das die Einhaltung von Sozialstandards durch eine Multistakeholder-Initiative kontrollieren läßt.
Artikel aus unseren Rundbriefen zum Thema »Öffentliche Beschaffung«
Ethisches Beschaffungswesen wird zum Thema
Kommunen werden aktiv +++ Spendenaufruf
Fast täglich erreichen uns Anfragen von Gruppen, die sich in ihrer Kommune zum Thema ethisches Beschaffungswesen fit machen möchten. Sie wollen dieses Thema endlich auf die Tagesordnung der verantwortlichen KommunalvertreterInnen bringen. Natürlich steht bei den meisten als erstes die Frage, wen muss ich ansprechen und was kann ich tun, damit in meiner Kommune fair hergestellte Textilien gekauft werden. Die Kampagne hat im letzten Jahr mit finanzieller Unterstützung der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW, die auch unsere jetzigen Aktivitäten mitfinanziert, eine Aktionszeitung heraus gegeben, die genau auf diese Frage eine Antwort gibt. Diese Aktionszeitung kann nach wie vor kostenlos über die Christliche Initiative Romero www.ci-romero.de bezogen werden. Neben den direkten Gesprächen mit den kommunalen VertreterInnen aus Politik und Verwaltung ist der Druck von der „Straße“ besonders wichtig. Aktionen vor und im Rathaus, Unterschriftensammlungen, Infostände in den Fussgängerzonen sind nur einige Beispiele, um das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen. Auch der Dachverband der Weltläden, hat sich im letzten Jahr erfolgreich diesem Thema gewidmet. Sie forderten die Weltläden auf, sich für ein faires Beschaffungswesen einzusetzen. Im Dezemberheft des Weltladen-Dachverbandes wurde über die Erfolge dieser Aktion berichtet. In einer Vielzahl von Städten in ganz Deutschland sind mittlerweile Ratsbeschlüsse gefasst worden, keine Textilien mehr zu kaufen, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Hier gilt es jetzt unbedingt, den zweiten Schritt zu gehen. Die Städte und Gemeinden in unserem Land müssen in ihren Ausschreibungskriterien die Einhaltung zumindest der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Herstellung von Textilien fordern. Die Düsseldorfer Feuerwehr hat es vorgemacht, sie orientiert sich bei der Vergabe an die Einhaltung dieser Kernarbeitsnormen. Die unmenschlichen Arbeitsbedingungen in der weltweiten Bekleidungsindustrie treffen insbesondere junge Frauen. Bedingt durch den gnadenlosen Konkurrenzkampf, hat sich die Situation der Näherinnen eher verschlechtert als verbessert. Dies müssen wir deutlich machen und die Kommunen dazu auffordern, ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen. Die vielen Aktivitäten zu diesem Thema in NRW zeigen Ausstrahlung. Bundesweit melden sich Gruppen, die sich mit diesem Thema beschäftigen wollen. Sie wollen wissen, was läuft in NRW, welche Aktionsideen können wir übernehmen? Im Rahmen unseres Aktionstreffens haben wir die Möglichkeit, uns einen ganzen Tag lang über dieses Thema auszutauschen und Aktionsvorschläge zu entwickeln.
Christiane Schnura, CCC , Januar 2006
EU-Richtlinie muss ins deutsche Vergaberecht
Öffentliche Auftraggeber in der Pflicht
Mittlerweile haben über 50 Kommunen und Gemeinden in Deutschland Ratsbeschlüsse, die anordnen, keine Produkte mehr aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu kaufen. Dieser Schritt ist erfreulich, aber nur der Anfang. Wir müssen uns die Frage stellen, warum es weltweit ausbeuterische Kinderarbeit gibt. Hauptgrund ist der völlig unzureichende Verdienst der Eltern. Ihre Arbeitsbedingungen sind so, dass sie mit ihrem Lohn keine Familie angemessen versorgen können. Daher setzt sich die Kampagne für ‚Saubere’ Kleidung seit mittlerweile einigen Jahren dafür ein, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen als Vergabekriterium ins deutsche Vergaberecht aufgenommen wird. Diese Kernarbeitsnormen wurden am 18. Juni 1998 in Genf verabschiedet und sind für alle ILO-Mitgliedsstaaten, also auch für Deutschland, völkerrechtlich bindend. Die beiden NRW-Städte Neuss und Düsseldorf haben es vorgemacht. So wurde im Rat der Stadt Neuss am 17.2.2006 beschlossen: „…im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen der Stadt Neuss für Dienstkleidung/Lederwaren/ Stoffe/Spielwaren und Natur- und Pflastersteine finden künftig – sofern verfügbar – nur Produkte Berücksichtigung, die unter Beachtung der ILO-Sozialstandards produziert werden. Ferner werden keine Produkte eingesetzt, die durch ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden“. Die Stadt Düsseldorf hat am 1.9.2006 eine zusätzliche Vertragsbedingung in ihre Vergabeordnung mit aufgenommen. Dort heißt es: „Mit der Abgabe des Angebots erklären die Bieter, dass sie die ILO-Kernarbeitsnormen keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit anbieten“. Im Jahre 2004 hat die EU eine neue Vergaberichtlinie verabschiedet, die eigentlich bis zum 31.12.2005 in nationales Recht umgesetzt werden sollte (durch den Regierungswechsel ist in Deutschland diese Umsetzung noch nicht erfolgt). In dieser EU-Richtlinie heißt es: Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrages vorschreiben, sofern diese mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar und in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegeben werden. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrages können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen. Die Erwägungsgründe 44 der RL 2004/17/EG und 33 der RL 2004/18/EG nennen ausdrücklich die Kernarbeitsnormen der ILO als Anwendungsfall dieser Richtlinienbestimmungen. Wenn diese neue Richtlinie 1:1 ins deutsche Vergaberecht übernommen wird, so wie es der Deutsche Städtetag fordert, gäbe es für die Städte und Gemeinden eine bessere Rechtssicherheit. Die unklare Rechtslage ist für viele kommunale Verwaltungen und KommunalpolitikerInnen der Hauptgrund, die ILO-Kernarbeitsnormen nicht als Vergabekriterium fest zu legen. Über NRW hinaus ist die Kampagne mittlerweile eine gesuchte Gesprächspartnerin, wenn es um das kommunale Beschaffungswesen geht. Die Aktivitäten der Kampagne zum fairen öffentlichen Beschaffungswesen werden von der Stiftung Umwelt und Entwicklung gefördert.
Christiane Schnura, Koordinatorin der Kampagne, Oktober 2006